Eine Unternehmensnachfolge ist nicht nur eine unternehmerische und emotionale Herausforderung – sie ist auch ein steuerlich sensibler Prozess. Viele Unternehmer gehen davon aus, dass die Übergabe des eigenen Betriebs „automatisch“ steuerfrei oder zumindest steuerarm abläuft. Ein gefährlicher Irrtum.
Tatsächlich kann eine schlecht vorbereitete Übergabe zu einer erheblichen Steuerlast führen – durch Schenkungssteuer, Erbschaftsteuer oder Einkommensteuer auf stille Reserven. Dabei bietet das deutsche Steuerrecht zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten – wenn man sie rechtzeitig nutzt.
Die PROZESSREICH GmbH unterstützt mit ihrem Netzwerk an WP-Gesellschaften, Anwälten und Notaren mittelständische Unternehmen dabei, die Unternehmensnachfolge steuerlich optimal zu strukturieren – damit Sie nicht unnötig Geld verschenken.
Wer sein Unternehmen übergibt – sei es innerhalb der Familie oder an einen externen Käufer – muss sich mit verschiedenen Steuerarten auseinandersetzen:
Schenkungs- und Erbschaftsteuer: Trotz Verschonungsregelungen nach §§ 13a/b ErbStG kann eine erhebliche Steuerlast entstehen, wenn Fristen und Voraussetzungen nicht beachtet werden.
Latente Einkommensteuer: Bei einer Unternehmensveräußerung werden oft stille Reserven aufgedeckt – und versteuert.
Grunderwerbsteuer: Wenn Immobilien Teil des Betriebsvermögens sind, kann auch hier eine Belastung entstehen.
Zusätzlich sind Freibeträge, Haltefristen, Steuerklassen und die Wahl der Übergabeform (Asset Deal oder Share Deal) entscheidend.
Übergabe ohne Konzept
Häufig erfolgt die Nachfolge „aus dem Bauch heraus“. Ohne klare Struktur drohen böse Überraschungen – etwa, wenn das Finanzamt eine Schenkung anders bewertet als geplant.
Keine steuerliche Bewertung
Der Unternehmenswert wird nicht richtig ermittelt oder nicht mit dem Steuerberater abgestimmt – und es entstehen zu hohe Steuerzahlungen.
Falsche Deal-Struktur
Ob ein Unternehmen per Asset Deal (Verkauf der einzelnen Wirtschaftsgüter) oder Share Deal (Verkauf der Gesellschaftsanteile) übergeben wird, hat steuerlich gravierende Unterschiede – für beide Seiten.
Nicht genutzte Gestaltungsspielräume
Viele Unternehmer kennen weder die Vorteile einer Holdingstruktur noch Modelle wie die vorweggenommene Erbfolge mit Nießbrauch – obwohl sie Millionen sparen könnten.
Wir empfehlen grundsätzlich immer eine Holding über der operativen Gesellschaft zu haben. Spätestens bei einem Exit verstehen alle Mittelständer, warum die Holding hätte Jahre zuvor installiert werden sollen. Falls noch keine existiert, kann man mit etwas mehr Aufwand die Gründung einer Holding und Einbringung der operativen Gesellschaft in die neue Struktur vorbereiten. Vor der Unternehmensübergabe kann erhebliche Steuervorteile bringen:
Veräußerungsgewinne aus der operativen Gesellschaft sind im Holdingmodell zu 95 % steuerfrei (nach § 8b KStG).
Nachfolger können schrittweise eingebunden werden (z. B. per Management-Beteiligung).
Auch bei einer späteren Exit-Strategie ist die Struktur hochgradig effizient.
Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht bietet Verschonungsabschläge bis zu 100 %, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
Einhaltung von Verwaltungsvermögensgrenzen
Wir unterstützen Sie dabei, diese Regeln rechtssicher umzusetzen – gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.
Eine mehrstufige Übergabe (z. B. über Nießbrauch, Kaufpreisraten oder stille Beteiligungen) ermöglicht es, den steuerlichen Druck zu verteilen und gleichzeitig die Kontrolle über das Unternehmen schrittweise zu übergeben.
Wir begleiten Unternehmensnachfolgen nicht nur strategisch – sondern auch steuerlich durchdacht. Unsere Leistungen umfassen:
Entwicklung steuerlich optimierter Nachfolgestrukturen
Bewertung der geeigneten Übergabeform (Share Deal / Asset Deal)
Koordination mit Steuerberatern und Fachanwälten
Aufbau von Holdingstrukturen
Integration der steuerlichen Lösung in das Nachfolge- oder Exit-Konzept
Wir denken nicht in Einzellösungen, sondern in Gesamtstrukturen, die Ihren unternehmerischen und familiären Zielen langfristig gerecht werden.
Wer die steuerlichen Hebel bei der Unternehmensnachfolge kennt, kann schnell Hunderttausende Euro sparen – und gleichzeitig Klarheit und Sicherheit für alle Beteiligten schaffen. Doch diese Hebel wirken nur, wenn man sie rechtzeitig einsetzt.
Die PROZESSREICH GmbH unterstützt Sie dabei mit Erfahrung, Weitblick und einem klar strukturierten Übergabeprozess – wirtschaftlich, steuerlich und menschlich.
Sie planen die Übergabe oder den Verkauf Ihres Unternehmens?
Dann lassen Sie uns Ihre steuerlichen Potenziale prüfen – in einem unverbindlichen Erstgespräch.